Mein Leistungsumfang
Sie können meine Leistungen einmalig, für eine bestimmte Zeit oder auch regelmäßig in Anspruch nehmen.
Mein Honorar berechne ich stundenweise oder pauschal, je nach Vereinbarung.
Ich verzichte bewusst auf eine Vertragsbindung.
Keine Sorge, ich bin zuverlässig und achtsam. Sie bezahlen nur die Zeit,
welche Sie nach unserer Vereinbarung in Anspruch nehmen.
Mein WirkungskreiS
Das gesamte Kölner Stadtgebiet
Verfügbarkeit
- Montag - Freitag
- an Wochenenden nach besonderer Absprache
Mein Honorar
Mein Honorar (30€ pro Stunde) berechne ich stundenweise oder pauschal, je nach Vereinbarung. Für Tagesausflüge und Kurzreisen vereinbaren wir gemeinsam ein festes Honorar.
Abrechnung mit Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 ist eine Abrechnung mit allen Pflegekassen möglich.
Sprechen Sie mich einfach an.
Abrechnung ohne Pflegegrad
Liegt kein Pflegegrad vor oder ist das Budget der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, stelle ich meine erbrachten Leistungen privat in Rechnung.
Als Privatzahler können Sie diese haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Einkommensteuer geltend machen. Diese können bis zu 20 Prozent steuerlich berücksichtigt werden, maximal bis zu 4000,- Euro.
Meine Rechnungen
Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine detaillierte Rechnung,
basierend auf dem von uns gemeinsam geführten Stundennachweis.
Bei direkter Abrechnung mit der Pflegekasse erhalten Sie eine Kopie der monatlichen Leistungen.
Da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit (§19 UStG) bin, ist auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
anspruch auf Pflegegeld
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird durch den medizinischen Dienst der Kassen festgelegt. Mithilfe des neuen Begutachtungsverfahrens (NBA) wird die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen festgelegt, u.a. werden die Mobilität und die Möglichkeit zur Selbstversorgung bewertet. Für jeden Bereich vergibt der Gutachter Punkte. Diese werden am Ende aufaddiert, aus der Summe ergibt sich dann die Einstufung des Pflegegrades.
Das Pflegegesetz definiert sehr genau, wer pflegebedürftig ist:
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI) sind Personen, die
körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder
gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch auf einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, sprechen Sie mich bitte an. Letztendlich sind aber nur die Bewertung des Medizinischen Dienstes (MDK) und die Zusage der Pflegekasse ausschlaggebend.
So können Sie den Pflegegrad richtig beantragen
Um Fehler bei der Beantragung von Pflegeleistungen zu vermeiden, müssen Sie einiges beachten. Nehmen Sie auch professionelle Hilfe wie Sozialdienste von behandelnden Krankenhäusern, Pflegestützpunkte oder Pflegeberatung in Anspruch.
1. Pflegebedürftigkeit abklären
Einen Pflegegrad sollten Sie beantragen, wenn Tätigkeiten, die früher unproblematisch oder ohne fremde Hilfe ausgeführt werden konnten, plötzlich nicht mehr alleine erledigt werden können. Hierzu zählt:
- Das An- und Ausziehen: Kann das wirklich alles ohne fremde Hilfe erledigt werden?
- Morgentoilette oder Duschen: Wer hilft hier mit? Wer wäscht die Beine oder den Rücken? Wird dem Patienten vielleicht schwindelig? Wer kämmt die Haare? Können die Zähne noch selbst geputzt werden?
- Das Gehen innerhalb/außerhalb der Wohnung: Ist hier fremde Hilfe nötig? Wird vielleicht schon ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein E-Mobil benötigt?
- Das Kochen: Wer kocht? Oder wird sogar Essen auf Rädern angeliefert?
- Das Essen: Kann noch alleine gegessen werden? Muss das Essen mundgerecht zubereitet werden? Wer stellt das Trinken bereit?
- Das Einkaufen oder der Gang zum Arzt und Behörden: Ist dies vollständig ohne fremde Hilfe möglich? Wird die Unterstützung des Partners, eines Bekannten oder Verwandten benötigt?
- Die Wohnung: Wer putzt die Wohnung? Wer wäscht die Kleidung? Wer spült, deckt den Tisch und räumt auf?
2. Antrag auf Pflegeleistung stellen
Es ist wichtig, dass der Antrag auf Pflegeleistungen sorgfältig ausgefüllt wird.
Den Antrag auf Pflegeleistung muss der Pflegebedürftige selbst stellen und unterschreiben. Pflegende dürfen keinen Antrag stellen.
Nur wenn die pflegebedürftige Person selbst keinen Antrag mehr stellen kann, können vertretungsberechtigte Personen, die über eine entsprechende Vollmacht verfügen, einen Antrag stellen. Legen Sie die Vollmacht dann bitte dem Genehmigungsantrag bei. Trotzdem ist es bei vielen Familien der Fall, dass die Angehörigen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen den Antrag formulieren und stellen, so dass die pflegebedürftige Person nur noch unterschreiben muss.
Der Antrag kann entweder
- formlos schriftlich oder
- telefonisch oder
- persönlich bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Pflegekasse/Pflegeversicherung ist Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung und hat somit meist auch die gleiche Anschrift wie Ihre Krankenkasse.
Stellen Sie den Antrag am besten schriftlich. Damit vermeiden Sie unter Umständen viel Ärger, denn: Wird der Pflegegrad genehmigt, erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung Pflegeleistungen. Dies lässt sich am einfachsten mit einem schriftlichen Antrag belegen.
3. Formular ausfüllen
Nachdem Sie mit der Pflegekasse Kontakt aufgenommen haben, werden Sie unter Umständen (nicht zwingend) ein Formular erhalten. Bitte füllen Sie dieses sorgfältig aus und schicken es an Ihre Pflegekasse zurück.
Neben einigen Daten zur Person, werden in dem Fragebogen auch noch andere Fragen gestellt.
- Sie müssen angeben, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen (also die Dienstleistung eines Pflegedienstes) oder Kombipflege in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie einen Pflegedienst mit beauftragen möchten, empfehle ich Ihnen, gleich im Antrag Kombipflege anzukreuzen. Pflegen Sie selbst, erhalten Sie das volle Pflegegeld. Nehmen Sie ständig oder ausnahmsweise einen Pflegedienst hinzu, erhalten Sie nur noch einen prozentualen Anteil am Pflegegeld.
- Haben Sie nur Pflegegeld angekreuzt und wollen später auf Kombipflege umsteigen, müssen Sie das nochmals separat der Pflegekasse mitteilen und beantragen. DENN: Kombipflege muss beantragt werden und erfolgt nicht automatisch.
- Sie müssen Ihre Pflegepersonen benennen, damit diese dann entsprechend versichert sind. Wer länger als 10 Stunden pro Woche pflegt, erhält Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Dies gilt auch für pflegende Rentner, die einen Angehörigen pflegen. Pflegen Sie mehrere Personen (zum Beispiel den Vater und die Mutter, beide mit Pflegegrad) können Sie die Pflegezeiten addieren und erhalten dann die sogenannte Additionspflege.
- Außerdem müssen Sie eintragen, wer noch über den Termin zur MDK-Begutachtung benachrichtigt werden soll. Bei der MDK-Begutachtung sollte immer eine Pflegeperson dabei sein.
Wie geht es weiter, wenn der Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt wurde?
- Nachdem die Pflegekasse Ihren Antrag erhalten hat, wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkasse mit Ihnen in Verbindung setzen und – in der Regel – schriftlich einen Termin für die Begutachtung bei Ihnen zu Hause vereinbaren.
- Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Alternativtermin mit dem Gutachter.
Wichtige Tipps, bevor der MDK kommt
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss gut vorbereitet sein. Wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verstreicht unnötig viel Zeit. Deshalb sollten Sie folgendes organisieren und bereithalten:
- Bereiten Sie sich gut auf die MDK-Untersuchung vor. Der MDK-Gutachter prüft anhand von 6 Modulen die einzelnen Lebensbereiche des Pflegebedürftigen. Dazu arbeitet er mit einem Fragenkatalog.
- Schreiben Sie in einem Pflegetagebuch sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen alles auf, was mit der Pflege und Betreuung des Patienten zu tun hat. Sie werden staunen, was da alles zusammen kommt. Schreiben Sie auch auf, wann Sie nur beaufsichtigt haben. Das heißt, wenn Sie einen Pflegebedürftigen beim Waschen anleiten oder beaufsichtigen, gehört dies zu Ihrer Pflegetätigkeit.
- Außerdem können Sie sich bei einem Pflegestützpunkt vorab informieren, was in Ihrem speziellen Fall zu beachten ist. Vielleicht kommt auch ein Mitarbeiter des Pflegestützpunktes am Tag der Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Das kann sehr hilfreich sein, denn die Pflegestützpunkt-Mitarbeiter wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
- Besorgen Sie für den MDK alle wichtigen medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und den Vorerkrankungen. Hierzu gehören Arztberichte und Bescheinigungen, Medikamentenplan, Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung, Röntgenbilder, MRT, Allergiepaß, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Vertrag mit Pflegedienst usw.
- Erstellen Sie von den Dokumenten Kopien, die Sie dem MDK mitgeben können. Das erleichtert dem Gutachter seine Arbeit und er kann beim Erstellen des Gutachtens auf die Berichte zurückgreifen und nachlesen.
Natürlich berate ich Sie auch gerne bei Ihnen Zuhause.